Schülermonatskarte SNG
Berechtigt sind Kinder, deren Wohnsitz mindestens 2 km von der jeweiligen Stammschule (nicht EvGS) entfernt ist.
Beide Anträge müssen ausgefüllt und von der EvGS abgestempelt werden.
Nach Bewilligung erfolgt die Kostenerstattung jeweils halbjährlich. Dazu müssen die Monatskarten der vergangenen sechs Monate gesammelt eingereicht werden.